Bootshafen1 e.V. Koserow


Naturhafen mit Erholungswert

Ein kleiner gemütlicher Bootshafen, südwestlich von Koserow am Achterwasser gelegen.

Von hier hat man einen schönen Blick auf das Achterwasser.

Der maximale Tiefgang beträgt 50cm,und Bootslängen von 7m sollten nicht überschritten werden.


Gründungsgeschichte

Als an einem Frühlingstag im Jahre 1964 der Koserower Taxifahrer  zum Friseurmeister des Ortes, ging, um sich die Haare schneiden zu lassen, drehte sich bald das übliche "Friseurgespräch" um die Bildung einer Bootsgemeinschaft am Achterwasser, weil zu jener Zeit das Fahren mit Booten auf der Ostsee nur den registrierten Fischern gestattet war.

 

Die Beiden fanden alsbald gleichgesinnte Befürworter dieser Sache, so das insgesamt 23 Einwohner aus Koserow den Gedanken zur Gründung einer Bootsgemeinschaft unterstützten.

 

Am Mittwoch, dem 1. Juli 1964, wurde mit den Arbeiten begonnen, um aus den Gedanken und Ideen der 23 Koserower bald einen Bootshafen am Achterwasser werden zu lassen.

 

Schon im August 1964 berichtete die "Ostsee-zeitung" über den Beginn der Bauarbeiten am Koserower Bootshafen und schrieb unter anderem: "Mitgroßem Elan wurde mit dem Bau begonnen und bereits am ersten Abend war durch den schwunghaften Einsatz aller Beteiligten ein großes Stück an Arbeit geschafft. Dabei stellten die Kolegen der Düneninspektion Material zur Verfügung und standen mit Rat und Tat zur Seite..."

 

Der Beginn des Ausbaus erfolgte fast ausschließlich in Handarbeit, wobei Spaten und Schaufeln die vorherschenden Arbeitsgeräte waren.

 

Die offizielle Gründungsversammlung der Interessengemeinschaft, die den Namen "Dorfklub Koserow - Bootsgemeinschaft" bekam, fand aber erst nach vielen Gesprächen mit den staatlichen Behörden der DDR am 25. November 1964 in der Koserower Gaststätte "Lindenhof" statt.

 

Im Jahre 1975 bekam die Bootsgemeinschaft auf der Grundlage des Zivilgesetzbuches der DDR den Namen "Bootshafen-Bürgergemeinschaft Koserow".

 

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1990 organisierte sich die bisherige Bürgergemeinschaft auf der Grundlage des Vereinsrechts nach dem BGB zu einem gemeinnützigen Verein mit dem Namen "Bootshafen 1 e.V. Koserow".